Wohn Riester

Wohn Riester Förderung im Überblick
Das Ziel der Wohn Riester Rente (offiziell Eigenheimrente bzw. Eigenheimrentengesetz genannt) ist es, den Bau oder Kauf einer Immobilie als Standbein der privaten Altersvorsorge finanziell zu fördern. Diese Maßnahme wurde von der Bundesregierung zum 01.01.2008 beschlossen und ergänzt damit die klassischen Riester Rentenversicherungen, Riester Banksparpläne sowie Riester Fondssparpläne. Jetzt kostenloses Riester-Angebot anfordern!
Wie funktioniert Wohnriestern?
Die neue Wohnriester Förderung gilt sowohl für Kauf, Bau oder Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses sowie dem Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften. Die Wohn Riester Rente kann wie folgt genutzt werden:
- Abschluss eines Riester Darlehen
- Abschluss eines Riester Bausparvertrag
- Kapital-Entnahme aus einem laufenden Riester-Vertrag zum Zweck der Finanzierung einer neuen Immobilie oder um über eine Sondertilgung eine bestehende Immobilienfinanzierung zu entlasten.
Wohn Riester Vergleich
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Wie hoch ist die Förderung?
Die Wohn Riester Förderung entspricht der Riester Förderung von klassischen Riester Rentenversicherungen oder Banksparplänen und basiert seit dem Jahr 2008 auf einer Grundzulage in Höhe von 154 Euro sowie Kinderzulage von 185 Euro bzw. 300€ für ab dem Jahr 2008 geborene Kinder.
Wohn Riester Vorteile
Die Wohn Riester Rente ermöglicht insbesondere Familien die Möglichkeit, eine günstige Finanzierung von Wohneigentum als Standbein der privaten Altersvorsorge zu erreichen.
Nachteile der Wohn Riester Rente
Die Wohn Riester Rente kann eine Immobilienfinanzierung zwar durchaus lukrativ machen, sie ist jedoch an zahlreiche Bedingungen gebunden, welche Interessenten vor Abschluss prüfen sollten.
Wohn Riester Steuer
Die Besteuerung der Wohn Riester Rente erfolgt erst in der Rentenphase. Erfahren sie jetzt mehr über die Hintergründe der Besteuerung.
Wer wird gefördert?
Die staatliche Wohn Riester Förderung steht grundsätzlich Pflichtmitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung zu. Hierzu gehören zum Beispiel alle pflichtversicherten Arbeitnehmer sowie deren Ehepartner.